Die minderjährigen Erben – Wie erben meine minderjährigen Kinder?

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Wie erben meine minderjährigen Kinder?

Das Erbrecht ist ein komplexes Thema, das viele erst dann beschäftigt, wenn ein konkreter Anlass besteht. Nicht selten ist es dann zu spät, entsprechende Vorkehrungen (wie beispielsweise ein Testament) zu treffen. Besonders wenn minderjährige Kinder als Erben involviert sind, gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten. Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Erbrecht in Wien (1090) möchte ich Ihnen einen Überblick darüber geben, wie Sie die erbrechtliche Situation Ihrer Kinder bestmöglich regeln können.

Minderjährige als Erben: Besonderheiten und rechtliche Vorgaben

Erben unter 18 Jahren genießen eine besondere Schutzstellung im Erbrecht. Da sie nicht voll geschäftsfähig sind, benötigen sie in vielen Fällen einen Kurator, der ihre Rechte wahrnimmt. Dieser wird in der Regel vom Gericht bestellt, um sicherzustellen, dass das geerbte Vermögen im Interesse des Kindes verwaltet wird. Besonders bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder größeren Vermögenswerten spielt der Kurator eine entscheidende Rolle.

Herausforderungen bei minderjährigen Erben

Viele Eltern fragen sich: Was passiert, wenn mein minderjähriges Kind erbt? Die Verwaltung eines Erbes für ein Kind bringt einige Herausforderungen mit sich, darunter:

  • Verwaltung von Immobilien: Ein minderjähriger Erbe kann eine geerbte Immobilie nicht selbst verwalten. Entscheidungen über Vermietung oder Verkauf fallen unter die Kontrolle des Kurators und des Gerichts.
  • Verkauf oder Belastung von Vermögenswerten: Soll ein geerbtes Haus oder eine Beteiligung verkauft werden, ist in der Regel eine gerichtliche Genehmigung erforderlich, um den Schutz des Kindes sicherzustellen.
  • Pflichtteil und Enterbung: Falls ein Elternteil das Kind aus bestimmten Gründen vom Erbe ausschließen oder dessen Erbteil verringern möchte, gibt es strenge gesetzliche Regelungen zum Pflichtteil, die beachtet werden müssen.

Wie können Eltern vorsorgen?

Eine durchdachte Nachlassplanung kann helfen, spätere Probleme zu vermeiden. Durch ein Testament können klare Anweisungen zur Verwaltung des Vermögens gegeben werden. Wichtige Maßnahmen sind:

  • Bestimmung eines Testamentsvollstreckers: Ein vertrauenswürdiger Testamentsvollstrecker kann dafür sorgen, dass der Nachlass bis zur Volljährigkeit des Kindes sicher verwaltet wird.
  • Treuhandlösungen: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, Vermögenswerte in eine Treuhandschaft zu überführen, um eine geordnete Verwaltung zu gewährleisten.
  • Regelungen zum Pflichtteil: Eltern, die befürchten, dass ein Kind nur den gesetzlichen Pflichtteil erhalten soll, sollten sich frühzeitig beraten lassen, um rechtlich sichere Lösungen zu finden.

Regelung der Obsorge für den Fall des Ablebens beider Elternteile

Eine oft übersehene, aber äußerst wichtige Frage ist: Wer übernimmt die Obsorge für meine minderjährigen Kinder, wenn beide Elternteile versterben? In solchen Fällen trifft das Pflegschaftsgericht die Entscheidung über die Obsorge. Um Einfluss darauf zu nehmen, können Eltern eine Eingabe an das Pflegschaftsgericht richten und darin ihren Wunsch für die Obsorge äußern. Zwar ist das Gericht nicht zwingend an diesen Wunsch gebunden, jedoch wird er bei der Entscheidungsfindung stark berücksichtigt.

  • Wer kann als Obsorgeperson vorgeschlagen werden? Eltern können nahe Verwandte oder enge Vertrauenspersonen vorschlagen, die sie für geeignet halten.
  • Muss die vorgeschlagene Person zustimmen? Ja, es ist ratsam, vorab mit der gewünschten Person zu sprechen und ihre Zustimmung einzuholen.
  • Wie kann die Eingabe an das Pflegschaftsgericht erfolgen? Die Erklärung sollte schriftlich erfolgen und alle relevanten Informationen enthalten, um dem Gericht eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.

Wichtige Fragen für Eltern

  • Was passiert, wenn mein minderjähriges Kind als Alleinerbe eingesetzt wird?
  • Wer verwaltet das Erbe meines Kindes bis zur Volljährigkeit?
  • Welche Rolle spielen Gerichte und Kuratoren bei der Nachlassverwaltung?
  • Kann ich in meinem Testament regeln, wie das Erbe verwendet werden soll?
  • Wie kann ich sicherstellen, dass meine Kinder nach meinem Tod von einer vertrauenswürdigen Person betreut werden?

Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!

Die Absicherung Ihrer minderjährigen Kinder im Erbfall erfordert sorgfältige Planung. Eine rechtzeitige Beratung hilft Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die bestmöglichen Entscheidungen für Ihre Familie zu treffen.

Als erfahrener Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Erbrecht in Wien (1090) stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in meiner Kanzlei, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und für Sie optimale Lösungen zu finden.

Ich freue mich darauf, Sie persönlich zu unterstützen!