Geld schenken in Österreich: Was Sie rechtlich beachten sollten
Das Schenken von Geld ist eine weit verbreitete Praxis, sei es im familiären Umfeld oder unter Freunden. Damit die Schenkung nicht zu rechtlichen oder steuerlichen Problemen führt, gibt es einige wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Formalitäten und Meldepflichten für Geldschenkungen in Österreich gelten und wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
1. Wie kann Geld geschenkt werden?
Geldschenkungen können auf verschiedene Arten übergeben werden:
- Bargeld: Eine Übergabe in bar ist unkompliziert. Sie sollten jedoch eine schriftliche Bestätigung oder Quittung anfertigen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
- Banküberweisung: Diese Methode bietet den Vorteil, dass die Transaktion durch Kontoauszüge dokumentiert wird.
- Notariell beurkundet: Bei größeren Summen oder besonderen Bedingungen kann eine notarielle Beurkundung ratsam sein, um spätere Beweisprobleme zu vermeiden.
2. Schenkungsvertrag – Sinnvoll oder notwendig?
Für Geldschenkungen gibt es in Österreich keine gesetzliche Pflicht, einen schriftlichen Vertrag zu erstellen. Dennoch kann ein Schenkungsvertrag sinnvoll sein, insbesondere bei größeren Beträgen oder wenn die Schenkung an Bedingungen geknüpft ist. Ein solcher Vertrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Namen des Schenkers und des Beschenkten
- Datum und Höhe der Schenkung
- Eventuelle Auflagen oder Bedingungen
- Eine klare Erklärung, dass die Schenkung ohne Gegenleistung erfolgt
Ein schriftlicher Vertrag kann auch vor rechtlichen Streitigkeiten im Erbfall schützen.
3. Steuerliche Aspekte und Meldepflichten
Obwohl es in Österreich keine Schenkungssteuer gibt, besteht für bestimmte Schenkungen eine Meldepflicht an das Finanzamt:
- 50.000 Euro oder mehr: Wenn die Schenkung zwischen engen Verwandten (z. B. Eltern und Kinder, Ehepartner) innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr erfolgt.
- 15.000 Euro oder mehr: Für Schenkungen zwischen anderen Personen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.
Die Meldung muss innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung erfolgen. Wird die Meldepflicht nicht eingehalten, drohen empfindliche Geldstrafen.
Ausnahme: Schenkungen für den üblichen Unterhalt oder zu besonderen Anlässen (z. B. Geburtstage oder Hochzeiten) können von der Meldepflicht ausgenommen sein.
4. Schenkungen und Erbrecht
Besonders im Hinblick auf das Erbrecht ist Vorsicht geboten: Größere Schenkungen zu Lebzeiten können Auswirkungen auf den Pflichtteil haben. Werden Nachkommen oder Ehepartner durch die Schenkung benachteiligt, kann es im Erbfall zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen kommen.
Anrechnung auf das Erbe
Eine Schenkung kann auch auf den späteren Erbteil angerechnet werden. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie bereits bei der Schenkung festlegen, ob und in welcher Höhe diese Schenkung auf das Erbe angerechnet werden soll. Dies kann im Schenkungsvertrag oder durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung (etwa mit einem Pflichtteilsverzichtsvertrag) geregelt werden. Fehlt eine solche Regelung, gelten die gesetzlichen Vorschriften, die eine Anrechnung in vielen Fällen vorschreiben.
5. Fazit: Rechtssicherheit bei Geldschenkungen
Geld zu verschenken ist eine großzügige Geste, die jedoch gut dokumentiert sein sollte. Eine klare schriftliche Vereinbarung und die Einhaltung der Meldepflichten sorgen dafür, dass es keine bösen Überraschungen gibt. Sollten Sie eine größere Schenkung planen oder rechtliche Fragen dazu haben, ist eine rechtliche Beratung immer ratsam.
Als erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zum Thema Schenkung und Erbrecht zur Verfügung!