Erbfähigkeit im Erbrecht: Wer kann erben?

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Erbfähigkeit im Erbrecht: Wer kann erben?

Die Erbfähigkeit ist eine grundlegende Voraussetzung für den Erwerb einer Erbschaft. Doch wer ist tatsächlich erbfähig, und welche Ausnahmen gibt es? Als erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht in Wien erkläre ich Ihnen die wichtigsten Aspekte rund um die Erbfähigkeit und deren Bedeutung bei Testamenten und Erbfolgen.

1. Was bedeutet Erbfähigkeit?

Erbfähig ist nach § 538 ABGB, wer rechtsfähig und erbwürdig ist. Das bedeutet, dass eine Person oder auch eine juristische Person grundsätzlich in der Lage sein muss, eine Erbschaft anzunehmen. Die Erbfähigkeit ist Voraussetzung für den Erwerb nicht nur einer Erbschaft, sondern auch eines Vermächtnisses oder Pflichtteils.

Grundlegende Voraussetzungen der Erbfähigkeit:

  • Rechtsfähigkeit: Nur wer als natürliche oder juristische Person rechtsfähig ist, kann erben.
  • Erbwürdigkeit: Bestimmte Verhaltensweisen können dazu führen, dass eine Person als erbunwürdig gilt und daher von der Erbschaft ausgeschlossen wird.

2. Wer ist erbfähig?

Grundsätzlich sind folgende Gruppen erbfähig:

  • Natürliche Personen: Jeder Mensch ist erbfähig, solange er zum Zeitpunkt des Erbanfalls lebt oder zumindest gezeugt ist.
  • Juristische Personen: Unternehmen, Vereine und Stiftungen können erben, sofern dies nicht durch ihre Satzung ausgeschlossen ist.
  • Personengesellschaften des UGB: Diese können ebenfalls erben, sofern sie rechtsfähig sind.

3. Wer ist nicht erbfähig?

Es gibt einige Sonderfälle, in denen eine Erbfähigkeit ausgeschlossen ist:

  • Fehlende Reziprozität bei ausländischen Erben: Falls das Heimatland des potenziellen Erben österreichischen Staatsbürgern kein gleichwertiges Erbrecht einräumt, kann dies zur Erbunfähigkeit führen.
  • Erbunwürdigkeit: Wer sich schwerwiegender Vergehen gegen den Erblasser schuldig macht (z.B. Gewalt oder Täuschung), kann durch das Gericht für erbunwürdig erklärt werden.

4. Erbunwürdigkeit – Wann verliert man das Erbrecht?

Nicht jede erbfähige Person ist automatisch auch erbwürdig. Bestimmte schwere Verfehlungen gegenüber dem Erblasser können zur Erbunwürdigkeit führen. Dazu gehören:

  • Tötung oder versuchte Tötung des Erblassers
  • Schwere Straftaten oder Misshandlungen gegen den Erblasser
  • Fälschung oder erzwungene Änderung eines Testaments

Liegt eine Erbunwürdigkeit vor, fällt das Erbrecht automatisch an die nachfolgende Erbengruppe.

5. Bedeutung der Erbfähigkeit für Ihr Testament

Die Erbfähigkeit ist ein entscheidender Punkt bei der Testamentserrichtung. Um spätere Streitigkeiten oder Anfechtungen zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Eindeutige Festlegung der Erben: Vermeiden Sie unklare Formulierungen im Testament.
  • Prüfung der Erbfähigkeit der Erben: Insbesondere bei juristischen Personen oder ausländischen Erben kann eine genaue Prüfung notwendig sein.
  • Berücksichtigung von Pflichtteilsberechtigten: Auch wenn eine Person enterbt wird, kann unter Umständen ein Pflichtteilsanspruch bestehen.

6. Fazit: Rechtssichere Nachlassplanung mit anwaltlicher Unterstützung

Die Erbfähigkeit ist ein zentrales Thema im Erbrecht und kann erhebliche Auswirkungen auf die Verteilung des Nachlasses haben. Als spezialisierter Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien unterstütze ich Sie bei der Erstellung eines rechtssicheren Testaments und der Klärung erbrechtlicher Fragen.

Haben Sie Fragen zum Thema Erbfähigkeit oder Testament? Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung!