Kaufvertrag für Immobilien – Ablauf, Kosten & rechtliche Absicherung in der Praxis

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Kaufvertrag für Immobilien – Ablauf, Kosten & rechtliche Absicherung in der Praxis

Der Kauf einer Immobilie – sei es eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück – ist eine der wichtigsten rechtlichen und finanziellen Entscheidungen im Leben. Umso wichtiger ist es, dass der Kaufvertrag rechtlich einwandfrei errichtet und im Grundbuch korrekt vollzogen wird.

In Österreich muss ein Liegenschaftskaufvertrag bestimmten formalen Anforderungen entsprechen. Die rechtliche Beratung und Vertragserrichtung durch einen Rechtsanwalt schützt Käufer:innen und Verkäufer:innen gleichermaßen – insbesondere bei Haftungsfragen, Treuhandschaft und Abwicklung.


🧾 Was gehört in einen Kaufvertrag für Immobilien?

Ein Kaufvertrag über eine Liegenschaft (z. B. Wohnung, Haus, Grundstück) muss folgende Punkte zwingend regeln:

  • Kaufgegenstand (exakte Liegenschaftsbezeichnung laut Grundbuch)
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Lastenfreiheit (z. B. Löschung bestehender Pfandrechte)
  • Übergabetermin
  • Gewährleistungsregelungen
  • Treuhandabwicklung über Rechtsanwalt
  • Grundbuchsfähige Erklärung (§ 1 Abs. 1 lit. d GBG)

Es empfiehlt sich wird in der Praxis, den Vertrag sorgfältig durch einen Rechtsanwalt errichten zu lassen. Der Kaufvertrag und muss schriftlich sein, damit er grundbuchsfähig ist.


🏛️ Welche Rolle spielt der Rechtsanwalt bei der Vertragserrichtung?

Als Rechtsanwalt übernehme ich in der Praxis:

  • die rechtliche Beratung beider Parteien oder auf Wunsch nur einer Seite,
  • die Erstellung des Kaufvertrages samt aller nötigen Klauseln (z. B. Rücktrittsrechte, Gewährleistungsausschluss, Sonderregelungen bei Vorsorgewohnungen etc.),
  • die Abwicklung über das Treuhandregister der Rechtsanwaltskammer Wien, inklusive Sicherstellung der lastenfreien Übergabe,
  • die Eintragung ins Grundbuch, inklusive aller Abgaben und Gebührenmeldungen (Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr).

💶 Kosten der Kaufvertragserrichtung – Womit müssen Käufer:innen rechnen?

Die Kosten für die Vertragserrichtung und Abwicklung richten sich nach dem Wert der Liegenschaft sowie dem Umfang der Leistungen (Vertrag, Treuhand, Grundbuch) nach dem hierfür einschlägigen Tarif (§ 18 NTG). In der Praxis wird oftmals eine abweichende Berechnung nach Prozenten vom Kaufpreis angewendet. Typische Positionen:

LeistungKosten (Richtwert)
Vertragserrichtungca. 1,0–2,5 % des Kaufpreises (abhängig von der Höhe!) zzgl. USt
Treuhandschaft & grundbücherliche Durchführungin der Regel enthalten
Barauslagen (Kontoführungsspesen, Grundbuch, Archivierung, etc.)ca. 300–500 €
Grunderwerbsteuer3,5 % des Kaufpreises (§ 7 GrEStG)
Eintragungsgebühr ins Grundbuch1,1 % (§ 26 GGG)

💡 Tipp: Bei Übertragungen im Familienkreis oder bei Eigentümergemeinschaften gibt es begünstigte Steuersätze – ich prüfe gerne Ihre konkrete Situation.


⚠️ Warum Sie keinen Standardvertrag verwenden sollten

Internet-Vorlagen oder Musterverträge sind oft unzureichend oder nicht auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten. Typische Probleme:

  • unklare Haftung
  • fehlende Lastenfreistellung
  • unwirksame Rücktrittsrechte

Als Rechtsanwalt für Liegenschaftsrecht in Wien sichere ich Ihren Vertrag individuell und rechtlich einwandfrei ab.


📜 Treuhandabwicklung – Sicher für beide Seiten

Die Treuhandabwicklung über das elektronische Treuhandregister (eATHB) der Rechtsanwaltskammer Wien garantiert, dass:

  • der Kaufpreis sicher verwahrt wird, bis die lastenfreie Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist,
  • alle Zahlungen nachweislich und rechtskonform erfolgen,
  • und die Zahlungspflicht erst mit grundbücherlicher Sicherstellung eintritt.

🔐 Das schützt sowohl Käufer:innen als auch Verkäufer:innen und ist in der Praxis Standard bei Immobiliengeschäften in Wien.


🏛️ Rechtsanwalt für Kaufverträge & Liegenschaftsrecht in Wien (1090)

Ein Immobilienkauf ist kein Geschäft für den „Hausverstand“. Es braucht rechtliche Präzision, praxisgerechte Vertragsklauseln und sichere Abwicklung.

Ich unterstütze Sie bei:

  • der Vertragserrichtung für Liegenschaftskäufe (Wohnungen, Grundstücke, Häuser)
  • der rechtssicheren Treuhandabwicklung
  • der Kommunikation mit Banken, Maklern, Behörden
  • und der Eintragung im Grundbuch

📞 Kontaktieren Sie meine Kanzlei in 1090 Wien – ich berate Sie persönlich, transparent und lösungsorientiert.