Mitmiete im österreichischen Mietrecht: Was Mitmieter wissen sollten

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Mitmiete im österreichischen Mietrecht: Was Mitmieter wissen sollten

Ob in einer Wohngemeinschaft, in einer Partnerschaft oder unter Freunden – viele Menschen schließen gemeinsam einen Mietvertrag ab. Doch wer gemeinsam mietet, trägt auch gemeinsam Verantwortung. Die sogenannte Mitmiete bringt sowohl Vorteile als auch rechtliche Risiken mit sich. Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Mietrecht in Wien (1090) erkläre ich in diesem Beitrag, was bei einem Mitmietverhältnis zu beachten ist – und warum eine rechtliche Beratung oft Konflikte verhindern kann.


Was ist Mitmiete? – Definition im Mietrecht

Von Mitmiete spricht man, wenn mehrere Personen gemeinsam als Hauptmieter einen Mietvertrag unterzeichnen. Diese Personen sind gleichberechtigte Vertragspartner des Vermieters. Es handelt sich also nicht um eine Untermiete, sondern um ein echtes gemeinsames Hauptmietverhältnis. Typisch ist dies etwa bei:

  • Wohngemeinschaften (WGs)
  • Paaren oder Ehepartnern
  • Freunden, die gemeinsam eine Wohnung anmieten

Beispiel:

Zwei Studierende mieten gemeinsam eine Wohnung in Wien-Alsergrund (1090) und unterzeichnen beide den Mietvertrag. Sie sind dann Mitmieter mit gleicher rechtlicher Stellung.


Rechte und Pflichten bei der Mitmiete

Mitmieter sind im österreichischen Mietrecht solidarisch verpflichtet. Das bedeutet konkret:

  • Jeder einzelne Mieter haftet für den gesamten Mietzins, nicht nur anteilig.
  • Zahlt einer der Mitmieter nicht, kann der Vermieter den vollständigen Mietzins auch von nur einem Mieter einfordern.
  • Kündigungen oder Vertragsänderungen müssen von allen Mitmietern gemeinsam erklärt werden oder die Zustimmung aller Parteien (inkl. Vermieter) enthalten.
  • Auch die Kaution steht allen Mitmietern gemeinsam zu, nicht nur einem Einzelnen.

💡 Tipp vom Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Mietrecht in Wien: Eine alleinige Klage auf Kautionsrückzahlung durch nur einen Mitmieter kann scheitern, wenn keine ausdrückliche Ermächtigung oder Abtretung vorliegt – es fehlt dann an der sogenannten Aktivlegitimation.


Mitmiete beenden: Auszug bedeutet nicht Vertragsende

Ein häufiger Irrtum in der Praxis: Wenn ein Mitmieter auszieht, endet automatisch sein Anteil am Mietvertrag. Das ist jedoch rechtlich nicht zutreffend. Der Mietvertrag bleibt mit allen ursprünglichen Mitmietern bestehen, solange keine formale Änderung erfolgt.

Möglichkeiten für ein Ausscheiden aus der Mitmiete:

  1. Einvernehmliche Vertragsübernahme: Der ausscheidende Mieter wird durch schriftliche Vereinbarung mit Zustimmung des Vermieters aus dem Vertrag entlassen.
  2. Kündigung durch alle Mitmieter: Der Mietvertrag wird beendet und eine Neuanmietung durch die verbleibenden Personen erfolgt.
  3. Keine stillschweigende Entlassung: Ein bloßer Auszug oder ein interner Wechsel innerhalb der WG ändert nichts an der rechtlichen Verantwortung.

Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters bleibt der Mitmieter voll haftbar, auch wenn er faktisch nicht mehr in der Wohnung wohnt.


Mitmiete vs. Untermiete – ein wichtiger Unterschied

Oft wird Mitmiete mit Untermiete verwechselt – dabei sind die rechtlichen Folgen sehr unterschiedlich:

MitmieteUntermiete
Mehrere Hauptmieter mit dem VermieterEin Hauptmieter, der an einen Dritten vermietet
Alle Mieter sind direkt verpflichtetUntermieter ist nicht Vertragspartner des Vermieters
Rechte und Pflichten gegenüber dem VermieterRechte und Pflichten nur gegenüber dem Hauptmieter

🔍 Gerade bei Wohngemeinschaften in Wien ist diese Unterscheidung rechtlich entscheidend, etwa bei Kündigung, Kaution oder Haftung.


Konflikte unter Mitmietern: Was tun bei Streit?

Wenn es zu Streitigkeiten innerhalb einer WG oder Partnerschaft kommt – etwa über Mietzahlungen, Schäden oder Auszug – sind klare rechtliche Regelungen entscheidend. Fehlen diese, kann es etwa bei der Kautionsabrechnung, bei offenen Mietzinsforderungen oder bei der Wohnungsrückgabe zu erheblichen Problemen kommen.

👨‍⚖️ In solchen Fällen hilft eine anwaltliche Beratung, etwa zu folgenden Themen:

  • Aufteilung der Kaution
  • Abwicklung bei Auszug
  • Haftung für Mietrückstände oder Schäden
  • Auflösung des Mitmietverhältnisses

Fazit: Mitmiete bedeutet gemeinsame Verantwortung

Ein Mitmietverhältnis bietet Flexibilität – etwa für Wohngemeinschaften in Wien –, bringt aber auch gemeinsame mietrechtliche Pflichten mit sich. Wer gemeinsam mietet, sollte sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein – und im Zweifel rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, etwa durch einen Mietrechtsexperten in 1090 Wien.


Sie haben Fragen zur Mitmiete oder einem Mietvertrag?

Ich bin Rechtsanwalt für Mietrecht in Wien (1090) und unterstütze Sie bei:

  • der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
  • der rechtssicheren Auflösung eines Mitmietverhältnisses
  • der Durchsetzung oder Abwehr von Kautionsansprüchen
  • sowie bei Mietzinsrückständen und Schadenersatzansprüchen

📞 Kontaktieren Sie mich gerne für ein persönliches Beratungsgespräch.