Pflichtteil einklagen – Was tun, wenn man beim Erbe übergangen wird?

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Pflichtteil einklagen – Was tun, wenn man beim Erbe übergangen wird?

Nicht selten kommt es vor, dass nahe Angehörige im Testament entweder nicht bedacht oder mit einem zu geringen Anteil bedacht werden. Doch selbst wenn man enterbt wurde, besteht oft ein gesetzlicher Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser Anspruch kann – wenn nötig – mit einer Pflichtteilsklage gerichtlich durchgesetzt werden.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der Pflichtteil entsteht, wie man ihn geltend macht und was bei einer Klage zu beachten ist.


🧾 Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist jener Mindestanteil am Erbe, den bestimmte nahe Angehörige – vor allem Kinder, Ehegatten oder eingetragene Partner:innenauch gegen den Willen des Verstorbenen erhalten müssen. Er besteht ausschließlich in Geld und beträgt grundsätzlich:

  • Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 762 ABGB)

⚖️ Gesetzliche Grundlage – §§ 762 ff. ABGB

Gemäß § 762 ABGB gilt:

„Jenen gesetzlichen Erben, die pflichtteilsberechtigt sind, gebührt – sofern sie nicht wirksam enterbt oder auf den Pflichtteil verzichtet haben – der Pflichtteil.“

Pflichtteilsberechtigt sind:

  • Abkömmlinge (Kinder, Enkel)
  • Ehegatten und eingetragene Partner:innen

Nicht pflichtteilsberechtigt sind hingegen Geschwister, Eltern oder nicht verwandte Lebensgefährten.


🔍 Wann besteht ein Anspruch auf eine Pflichtteilsklage?

Eine Pflichtteilsklage ist dann notwendig, wenn:

  • Sie im Testament übergangen wurden („Enterbung“),
  • Sie nur mit einem geringeren Betrag als dem Pflichtteil bedacht wurden,
  • oder wenn die Auszahlung des Pflichtteils verweigert oder verzögert wird.

In solchen Fällen kann der Pflichtteil gerichtlich geltend gemacht werden – und zwar in Form einer Leistungsklage auf Zahlung des Pflichtteils.


Fristen beachten!

Der Pflichtteilsanspruch verjährt:

  • drei Jahre ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen (in der Regel der Tod des Erblassers)
  • spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall (absolute Verjährung)

💼 Wie läuft eine Pflichtteilsklage ab?

  1. Außergerichtliche Geltendmachung
    Idealerweise wird der Anspruch schriftlich gegenüber dem Erben oder der Erbengemeinschaft geltend gemacht – mit Fristsetzung.
  2. Ermittlung der Pflichtteilsquote
    Es muss der gesetzliche Erbteil berechnet und halbiert werden. Dazu ist eine Verlassenschaftsabhandlung hilfreich.
  3. Bewertung des Nachlasses
    Für die Berechnung des Pflichtteils ist der Wert des gesamten reinen Nachlasses entscheidend. Sachverständigengutachten können erforderlich sein.
  4. Klage beim zuständigen Bezirksgericht
    Wenn keine Einigung erzielt wird, kann der Pflichtteil durch Leistungsklage eingeklagt werden. Zuständig ist das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

🔒 Wie kann ein Pflichtteil vermindert oder ganz ausgeschlossen werden?

Ein Pflichtteil kann nur in engen Ausnahmefällen wirksam entzogen werden – z. B. bei schweren Verfehlungen des Kindes gegenüber dem Erblasser (§ 770 ABGB: „Enterbungsgründe“).

Nicht ausreichend sind etwa:

  • familiäre Spannungen
  • Kontaktabbruch, wenn keine schwere Kränkung vorliegt

📌 Tipp: Wenn Sie sich auf eine Enterbung berufen oder diese anfechten wollen, lassen Sie die rechtliche Wirksamkeit prüfen – sie ist oft anfechtbar.


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  • der Klage auf Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzung
  • der Prüfung von Enterbungsgründen
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