Gesetzliches Vorausvermächtnis im Erbrecht: Was Ehepartner und Miterben in Österreich wissen müssen
Das gesetzliche Vorausvermächtnis ist ein zentrales, aber häufig übersehenes Thema im österreichischen Erbrecht. In meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt für Erbrecht in 1090 Wien stelle ich immer wieder fest: Viele Ehepartner und Miterben wissen nicht, welche Rechte ihnen zustehen – vor allem dann, wenn ein Testament vorliegt, das sie (scheinbar) übergeht oder nur eingeschränkt berücksichtigt.
Dabei kann das Vorausvermächtnis eine große Rolle bei der Verteilung des Nachlasses spielen – sowohl emotional als auch finanziell. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Ansprüche und schaffe Klarheit im oft komplexen Zusammenspiel von Erbteil, Pflichtteil und gesetzlichen Sonderregelungen.
Was ist das gesetzliche Vorausvermächtnis?
Das gesetzliche Vorausvermächtnis ist ein besonderer Anspruch des überlebenden Ehepartners oder eingetragenen Partners. Es handelt sich dabei nicht um einen Erbteil, sondern um ein gesetzliches Vermächtnis, das zusätzlich zum gesetzlichen Erbe, zum Testament oder zum Pflichtteil gewährt wird – vorausgesetzt, es bestand ein gemeinsamer Haushalt mit dem Verstorbenen.
Was bedeutet das konkret? Der hinterbliebene Ehepartner darf bestimmte Gegenstände weiterhin nutzen, insbesondere:
- die gemeinsam bewohnte Wohnung,
- den dazugehörigen Hausrat (z. B. Möbel, Haushaltsgeräte),
- sowie unter Umständen ein gemeinsam genutztes Fahrzeug.
Der Sinn dahinter: Der überlebende Ehepartner soll nach dem Todesfall möglichst unbeeinträchtigt im vertrauten Umfeld weiterleben können – unabhängig davon, ob er als Erbe eingesetzt wurde oder nicht.
Voraussetzungen für das Vorausvermächtnis
Damit das gesetzliche Vorausvermächtnis zur Anwendung kommt, müssen bestimmte rechtliche Bedingungen erfüllt sein:
- Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Verstorbenen bestanden haben.
- Der Anspruch bezieht sich auf bewegliche Sachen, die für die Haushaltsführung erforderlich sind (z. B. Möbel, Küchengeräte).
- Die gemeinsame Wohnung darf weiter genutzt werden.
- Auch die Mitbenützung eines Fahrzeugs kann inbegriffen sein.
Wichtig: Dieser Anspruch entsteht automatisch mit dem Erbfall, muss nicht eingeklagt werden und geht anderen Erben vor – sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Vorausvermächtnis und Pflichtteil: Wo liegt der Unterschied?
Immer wieder höre ich in meiner Kanzlei Aussagen wie: „Ich bekomme ja nur meinen Pflichtteil, da habe ich wohl kein Recht auf die Wohnung.“ Das ist so nicht richtig.
Der Pflichtteil ist der gesetzlich gesicherte Mindestanteil am Nachlass – er betrifft in erster Linie Kinder, Ehepartner und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern. Das Vorausvermächtnis hingegen ist eine zusätzliche Begünstigung, die nicht auf den Pflichtteil angerechnet wird.
Das heißt: Selbst wenn ein Ehepartner nur den Pflichtteil erhält, steht ihm unter Umständen zusätzlich das gesetzliche Vorausvermächtnis zu – etwa das Recht, in der Ehewohnung wohnen zu bleiben.
Welche Auswirkungen hat das Vorausvermächtnis auf Miterben?
Für die übrigen Miterben bedeutet das Vorausvermächtnis eine faktische Reduktion der Erbmasse. Denn der überlebende Ehepartner darf bestimmte Gegenstände behalten oder weiter nutzen, unabhängig von seinem tatsächlichen Erbanteil.
Gerade in Erbengemeinschaften, in denen es ohnehin oft zu Konflikten kommt, kann das zu Spannungen führen – etwa wenn ein Kind des Verstorbenen plötzlich keinen Zugriff auf die Wohnung oder bestimmte Haushaltsgegenstände hat, obwohl es Miterbe ist.
In solchen Fällen ist eine frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend. Ich prüfe für Sie:
- Ob ein Vorausvermächtnis besteht,
- welchen Umfang es hat,
- und ob es durch ein Testament wirksam ausgeschlossen wurde.
Kann das Vorausvermächtnis ausgeschlossen werden?
Ja, das ist möglich – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein klar formuliertes Testament kann das gesetzliche Vorausvermächtnis einschränken oder ausschließen. Dafür reicht jedoch keine pauschale Enterbung aus.
Voraussetzungen für den Ausschluss:
- Der Wille des Erblassers muss eindeutig dokumentiert sein.
- Auch ein Erbvertrag oder ein Ehevertrag kann das Vorausvermächtnis regeln oder ausschließen.
- Fehlt eine solche Regelung, greift automatisch die gesetzliche Regelung.
Daher ist es für Erblasser ebenso wie für Erben ratsam, rechtzeitig eine erbrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ich unterstütze Sie gerne bei der Testamentsgestaltung, bei Erbregelungen und bei der Absicherung Ihrer Rechte als Ehepartner oder Miterbe.
Fazit: Das gesetzliche Vorausvermächtnis rechtzeitig prüfen und nutzen
Das gesetzliche Vorausvermächtnis ist ein oft übersehener, aber wichtiger Bestandteil des österreichischen Erbrechts. Es schützt insbesondere überlebende Ehepartner und kann erheblichen Einfluss auf die Verteilung des Nachlasses haben.
Die richtige rechtliche Einordnung – insbesondere im Verhältnis zu Pflichtteil, Testament und Miterben – ist entscheidend, um Streit zu vermeiden und berechtigte Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht in 1090 Wien stehe ich Ihnen in allen Fragen rund um das Vorausvermächtnis, den Pflichtteil, die gesetzliche Erbfolge und die Testamentsgestaltung kompetent zur Seite. Ob Sie selbst Erbe sind oder Ihre Nachlassplanung rechtssicher gestalten möchten – ich unterstütze Sie mit rechtlichem Fachwissen und klarer Sprache.
Haben Sie Fragen zum Vorausvermächtnis oder zum Erbrecht in Österreich?
Kontaktieren Sie mich – ich berate Sie persönlich und umfassend in meiner Kanzlei in 1090 Wien.