Pflichtteil stunden und absichern – was Erben und Pflichtteilsberechtigte wissen müssen

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Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien erklärt die Stundung, Sicherstellung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

Im österreichischen Erbrecht kommt es häufig zu Konflikten rund um den Pflichtteil – also jenen gesetzlichen Mindestanteil, der nahen Angehörigen auch dann zusteht, wenn sie im Testament nicht oder nur teilweise bedacht wurden. Besonders schwierig wird die Auszahlung, wenn der Nachlass hauptsächlich aus Immobilien, Unternehmensanteilen oder anderen schwer verwertbaren Vermögenswerten besteht. Damit Erben nicht gezwungen sind, Vermögen unter Wert zu verkaufen, erlaubt das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) in den §§ 766 bis 768 ABGB, die Auszahlung des Pflichtteils zu stünden, in Raten zu begleichen oder durch Sicherheiten abzusichern.

Der Erblasser kann im Testament festlegen, dass der Pflichtteil gestundet oder in angemessenen Raten bezahlt wird. Diese Stundung darf grundsätzlich bis zu fünf Jahre, in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen – etwa bei einem Familienunternehmen oder einer Liegenschaft – bis zu zehn Jahre dauern. Damit soll der Fortbestand des Nachlassvermögens gesichert bleiben. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht in Wien kann helfen, eine solche Stundungsklausel rechtssicher zu formulieren und gleichzeitig die Interessen der Pflichtteilsberechtigten zu wahren.

Auch bei einer wirksamen Stundung bleibt der Pflichtteilsberechtigte nicht schutzlos. Nach § 768 ABGB kann er vom Erben verlangen, dass seine Forderung durch geeignete Sicherheiten, etwa ein Pfandrecht auf eine Liegenschaft, abgesichert wird. Eine konkrete Gefährdung der Forderung muss dafür nicht vorliegen. Kommt keine Einigung zustande, kann die Sicherstellung gerichtlich eingeklagt werden. In der Praxis empfiehlt es sich, zur Absicherung des Pflichtteils die Eintragung eines Pfandrechts auf eine Liegenschaft des Erben zu verlangen, um die Auszahlung langfristig zu sichern.

Ändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich – etwa wenn der Erbe zu ausreichender Liquidität gelangt oder der Pflichtteilsberechtigte plötzlich finanzielle Mittel benötigt –, kann das Gericht die Stundung verkürzen oder verlängern. Beide Parteien sind verpflichtet, einander über solche Veränderungen rechtzeitig zu informieren, damit die getroffene Regelung fair bleibt.

Aus anwaltlicher Sicht ist es ratsam, im Testament klare Stundungs- und Sicherungsklauseln vorzusehen. Pflichtteilsberechtigte sollten ihre Ansprüche frühzeitig rechtlich prüfen lassen, insbesondere wenn unklar ist, wann und in welcher Form der Pflichtteil ausbezahlt oder abgesichert wird. Eine gerichtliche Sicherstellung durch Pfandrecht kann in vielen Fällen sinnvoll sein, um die Rechte des Pflichtteilsberechtigten zu sichern.

Die Möglichkeit, den Pflichtteil zu stunden und zugleich abzusichern, schafft einen fairen Ausgleich zwischen Liquidität des Erben und Anspruch des Pflichtteilsberechtigten. Gleichzeitig schützt das Gesetz durch die Möglichkeit der Sicherstellung und gerichtlichen Anpassung beide Seiten vor unbilligen Härten.

Wenn Sie Fragen zur Pflichtteilsregelung, Testamentserstellung oder Sicherstellung von Pflichtteilsansprüchen haben, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien (1090) gerne beratend zur Seite. Ich unterstütze Sie bei der Testamentsgestaltung, bei Pflichtteilsstreitigkeiten und der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche.

Mag. Torsten Witt – Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien (1090)
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