Im österreichischen Erbrecht stellt das Pflegevermächtnis eine immer wichtigere Rolle dar, weil pflegende Angehörige in vielen Familien über lange Zeit erhebliche Pflegeleistungen und Betreuungsaufgaben übernehmen, ohne dafür eine finanzielle Anerkennung zu erhalten. Gerade im urbanen Bereich wie Wien sind es oftmals Kinder, Schwiegerkinder oder nahe Verwandte, die den Pflegeaufwand schultern und den Alltag des Erblassers über Monate oder Jahre hinweg maßgeblich unterstützen. Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 reagierte auf diese zunehmende Ungerechtigkeit und führte mit § 677 ABGB das Pflegevermächtnis ein – eine eigene erbrechtliche Zuwendung, die zusätzlich zum gesetzlichen Erbteil oder Pflichtteil zusteht und die unentgeltliche Pflege familiär anerkennen soll.
Das Pflegevermächtnis gebührt einer dem Verstorbenen nahestehenden Person, wenn dieser in den letzten drei Jahren vor dem Tod zumindest sechs Monate lang und in einem nicht bloß geringfügigen Ausmaß gepflegt oder betreut wurde. Der Gesetzgeber erfasst dabei nicht nur klassische Pflegehandlungen, sondern auch die umfangreiche alltägliche Unterstützung, die viele Angehörige leisten: regelmäßige Begleitung zu Arztterminen, Organisation des täglichen Lebens, Unterstützung im Haushalt, medizinische Hilfen, Fahrdienste oder persönliche Betreuung bei eingeschränkter Mobilität. Maßgeblich ist, dass diese Leistungen unentgeltlich erbracht wurden, also keine bezahlte Pflegevereinbarung oder sonstige Vergütung vorlag. Das Pflegevermächtnis dient daher ausdrücklich der Anerkennung zumeist versteckter familiärer Pflegearbeit, die im Verlassenschaftsverfahren ohne diese Regelung häufig unberücksichtigt bliebe.
Der Anspruch auf das Pflegevermächtnis richtet sich unmittelbar gegen die Erben und reduziert dadurch den Nachlass, der unter den übrigen Erben aufzuteilen ist. Gerade in komplexen familiären Konstellationen – etwa bei uneinheitlichen Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigten oder im Zusammenhang mit einem Testament, einer Erbfolgeplanung oder einer Vorwegübertragung – kann die Geltendmachung des Pflegevermächtnisses erhebliche Auswirkungen auf die Vermögensverteilung haben. In der Praxis entstehen häufig Diskussionen darüber, in welchem Ausmaß tatsächlich gepflegt wurde, wie regelmäßig die Betreuung erfolgte und ob bereits Zuwendungen, Geldgeschenke oder andere Vorteile vom Erblasser gewährt wurden, die den Anspruch mindern könnten. Obwohl das Gesetz keine ausdrücklichen Dokumentationspflichten vorsieht, ist es aus anwaltlicher Sicht sinnvoll, Pflegezeiten, Unterstützungsleistungen, Besuchsprotokolle und ärztliche Termine möglichst genau zu dokumentieren, um im späteren Verlassenschaftsverfahren klare Nachweise vorlegen zu können. Die Erfahrung zeigt, dass gut dokumentierte Pflegeleistungen die Durchsetzung des Anspruchs auf ein Pflegevermächtnis erheblich erleichtern und unnötige Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft vermeiden.
Das Pflegevermächtnis stellt damit einen wichtigen Baustein der modernen erbrechtlichen Vorsorge dar. Es trägt dazu bei, die tatsächlichen familiären Verhältnisse abzubilden und jene Personen zu berücksichtigen, die in der letzten Lebensphase des Erblassers wesentlich zur Sicherstellung der Lebensqualität beigetragen haben. Gerade in Wien, wo viele Menschen im hohen Alter auf Unterstützung angewiesen sind, schafft das Pflegevermächtnis einen gerechten Ausgleich im Rahmen der Erbteilung, des Pflichtteilsrechts und der Durchführung des Nachlassverfahrens. Für Angehörige, die über Jahre hinweg erhebliche Leistungen erbracht haben, kann das Pflegevermächtnis einen substantiellen finanziellen Unterschied machen. Für Erben wiederum ist es wichtig, frühzeitig zu wissen, welche Ansprüche bestehen und wie diese sich auf den Nachlass auswirken, um spätere Streitigkeiten, Verzögerungen oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien unterstütze ich sowohl pflegende Angehörige als auch Erben bei der Prüfung, Geltendmachung und rechtlichen Beurteilung von Ansprüchen aus dem Pflegevermächtnis. Ich berate zu allen Fragen rund um Pflichtteil, Enterbung, Testament, Erbvertrag, Vermächtnisse, die Aufteilung des Nachlasses und die strategische Vorgehensweise im Verlassenschaftsverfahren. Eine frühzeitige juristische Beratung hilft nicht nur, die eigenen Ansprüche korrekt zu beurteilen, sondern auch, Konflikte innerhalb der Familie zu reduzieren und eine rechtssichere Lösung zu erreichen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem erbrechtlichen Anspruch oder zur korrekten Durchsetzung eines Pflegevermächtnisses haben, stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei in 1090 Wien jederzeit gerne zur Verfügung.
Mag. Torsten Witt – Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien (1090)
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