Welches Erbrecht gilt?
Internationale Erbfälle betreffen heute einen großen Teil der Bevölkerung. Mobilität, Zweitwohnsitze, Immobilien im Ausland, internationale Beziehungen und eine zunehmende europäische Verflechtung führen dazu, dass ein Todesfall oft über mehrere Staaten hinweg wirkt. Gerade in Wien stellt sich daher häufig die Frage, ob österreichisches Erbrecht oder ausländisches Erbrecht Anwendung findet. Die EU-Erbrechtsverordnung (EU 650/2012) bildet den zentralen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Erbfälle und sorgt für klare, einheitliche Regelungen.
Bedeutung internationaler Erbfälle
Zahlreiche Menschen verfügen heute über Vermögen in mehreren Staaten oder verbringen ihren Lebensmittelpunkt über das Jahr verteilt an unterschiedlichen Orten. Daraus ergeben sich anspruchsvolle Fragen zur Nachlassabwicklung, zur erbrechtlichen Zuständigkeit, zu Pflichtteil, Enterbung, Testament, Vermächtnissen und zur Behandlung internationaler Verlassenschaftsverfahren. Die EU-Erbrechtsverordnung schafft hier Struktur und erleichtert die Abwicklung grenzüberschreitender Nachlässe.
Der gewöhnliche Aufenthalt als entscheidender Anknüpfungspunkt
Zentrales Kriterium der EU-Erbrechtsverordnung ist der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers. Gemeint ist der tatsächliche Lebensmittelpunkt – jener Ort, an dem das persönliche, familiäre und wirtschaftliche Leben überwiegend stattgefunden hat. Nicht nur Meldeadressen, sondern auch Aufenthaltszeiten, wirtschaftliche Interessen und soziale Bindungen sind relevant. Gerade wenn Personen mehrere Wohnsitze haben oder zwischen Österreich und einem anderen EU-Staat pendeln, kann die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts komplex sein. Dennoch entscheidet genau dieses Kriterium darüber, ob österreichisches Erbrecht oder ausländisches Recht zur Anwendung gelangt.
Rechtswahl im Testament als wichtiges Gestaltungsmittel
Die EU-Erbrechtsverordnung ermöglicht die Rechtswahl. Jede Person mit einer EU-Staatsangehörigkeit kann in einem Testament oder Erbvertrag bestimmen, dass das Erbrecht des eigenen Heimatstaates gelten soll. Für Österreicherinnen und Österreicher mit Wohnsitz im Ausland oder Vermögen im Ausland ist diese Rechtswahl besonders relevant, da sie sicherstellt, dass österreichische Regelungen – insbesondere zu Pflichtteil, Enterbung, Schenkungen, Vermächtnissen und zur Erbenstellung – maßgeblich bleiben. Ebenso profitieren ausländische Staatsbürger mit Lebensmittelpunkt in Wien davon, ihr heimisches Erbrecht zu wählen, um Klarheit zu schaffen und unerwartete Rechtsfolgen zu vermeiden.
Europäisches Nachlasszeugnis für Vermögen im Ausland
Für die praktische Nachlassabwicklung sieht die EU-Erbrechtsverordnung das Europäische Nachlasszeugnis vor. Mit diesem Dokument können Erben und Vermächtnisnehmer ihre Stellung in mehreren EU-Staaten nachweisen, ohne in jedem Land eigene Verfahren führen zu müssen. Dies erleichtert insbesondere die Abwicklung von Immobilien, Bankkonten und Unternehmensbeteiligungen im Ausland und sorgt für ein wesentlich effizienteres Verfahren.
Internationale Nachlassplanung schafft Klarheit und vermeidet Streit
Internationale Erbfälle erfordern eine sorgfältige, vorausschauende Gestaltung. Die richtige Einordnung des gewöhnlichen Aufenthalts, die Entscheidung für oder gegen eine Rechtswahl, die Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen sowie der Umgang mit ausländischen Vermögenswerten setzen Erfahrung und präzise rechtliche Beratung voraus. Die EU-Erbrechtsverordnung bietet einen verlässlichen Rahmen, doch in der Praxis bleibt die individuelle Ausgestaltung entscheidend, um Streitigkeiten und Verzögerungen zu vermeiden.
Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien berate ich Mandantinnen und Mandanten bei internationalen Erbfällen, gestalte Testamente mit Rechtswahl, prüfe Pflichtteilsrechte, begleite bei der Verlassenschaftsabwicklung und unterstütze bei der Sicherstellung und Verwaltung von Vermögen im Ausland.
Wenn Sie Fragen zum internationalen Erbrecht, zur EU-Erbrechtsverordnung oder zur Nachlassplanung mit Auslandsbezug haben, stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei in 1090 Wien jederzeit gerne zur Verfügung.
Mag. Torsten Witt – Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien (1090)
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