Testament verschwunden oder zerstört? – Ihre Rechte und Möglichkeiten

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Verlust oder Zerstörung eines Testaments – Was bedeutet das für die Erbfolge?

Ein Testament stellt eine zentrale Grundlage der Nachlassregelung dar. Doch was passiert, wenn eine letztwillige Verfügung verloren geht oder zerstört wird? Gilt der letzte Wille der verstorbenen Person dennoch? Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht in Wien erkläre ich Ihnen, welche rechtlichen Folgen der Verlust eines Testaments hat und wie sich Erbansprüche in einem solchen Fall durchsetzen lassen.

Gilt ein verlorenes Testament weiterhin?

Grundsätzlich führt der Verlust oder eine zufällige Zerstörung eines formgültigen Testaments nicht automatisch zu dessen Unwirksamkeit. Nach § 722 ABGB muss derjenige, der sich auf die Existenz des Testaments beruft, den Verlust oder die zufällige Vernichtung nachweisen. Dies bedeutet, dass auch eine Fotokopie des Testaments als Beweismittel herangezogen werden kann, sofern der Inhalt des Originals hinreichend bewiesen wird.

Wann gilt ein Testament als widerrufen?

Ein nicht auffindbares Testament wird im Zweifel als widerrufen angesehen. Sollte das Testament nach dem Tod des Erblassers nicht mehr auffindbar sein, trägt diejenige Person, die sich auf dessen Inhalt beruft, die Beweislast für dessen zufälligen Verlust. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann das Testament als widerrufen gelten. Ein Beispiel hierfür ist ein fremdhändiges Testament, das von einem Notar an den Testator zurückgegeben wurde und später nicht mehr auffindbar ist – in einem solchen Fall wird in der Regel von einem stillschweigenden Widerruf ausgegangen.

Teilweise Rekonstruktion des Testaments

Wenn das Testament zwar nicht mehr vollständig vorhanden ist, jedoch Teile rekonstruiert werden können, muss bewiesen werden, dass der verbliebene Teil den vollständigen letzten Willen des Erblassers widerspiegelt. Falls eine Kopie mit eigenhändigen Änderungen des Erblassers existiert, stellt sich die Frage, ob die handschriftlichen Passagen für sich genommen einen Sinn ergeben und als gültiger letzter Wille gewertet werden können.

Welche Beweismittel kommen in Frage?

In der Praxis spielen folgende Beweismittel eine Rolle:

  • Fotokopien des Testaments: Falls vorhanden, können sie zur Rekonstruktion des Inhalts herangezogen werden.
  • Zeugenaussagen: Personen, die Kenntnis vom Testament hatten, können zur Beweiserbringung beitragen.
  • sichere Verwahrung: Wurde das Testament bei einem Rechtsanwalt oder Notar hinterlegt, könnte eine Abschrift existieren.
  • Korrespondenz des Erblassers: Schriftverkehr oder Notizen können Hinweise auf den letzten Willen enthalten.

Fazit

Der Verlust eines Testaments kann erhebliche erbrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer sich auf ein verlorenes oder zerstörtes Testament beruft, trägt die Beweislast für dessen Inhalt und die Umstände des Verlusts. Um Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden, empfiehlt es sich, Ihr Testament sicher beim Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu verwahren.

Haben Sie Fragen zu Ihrer letztwilligen Verfügung oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung im Erbrecht? Als erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht in Wien berate ich Sie gerne! Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.