Befristung der Mietdauer in Mietverträgen? – wissenswertes für Vermieter und Mieter
Ein befristeter Mietvertrag bringt sowohl für Vermieter als auch für Mieter Vor- und Nachteile. In Österreich unterliegt die Befristung strengen gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn das Mietrechtsgesetz (MRG) zur Anwendung kommt. Als Rechtsanwalt in Wien mit Fokus auf Mietrecht erkläre ich Ihnen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine Wohnung befristet vermieten oder mieten.
Was ist ein befristetes Mietverhältnis?
Ein befristetes Mietverhältnis ist ein Mietvertrag, der für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wird. Im Vollanwendungsbereich des MRG gilt eine gesetzliche Mindestbefristung von drei Jahren. Kürzere Befristungen sind unwirksam und führen dazu, dass der Vertrag als unbefristet gilt.
Vorteile und Nachteile der Befristung
Für Vermieter bietet die Befristung den Vorteil, dass sie nach Ablauf der Mietdauer die Wohnung frei neu vermieten oder selbst nutzen können. Zudem erlaubt die gesetzliche Regelung, eine um 25 % höhere Miete als bei unbefristeten Verträgen zu verlangen. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein befristetes Mietverhältnis grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit endet, ohne dass eine Kündigung notwendig ist.
Für Mieter bedeutet eine Befristung Planungssicherheit, da sie genau wissen, wann das Mietverhältnis endet. Sie haben zudem das Recht, nach mindestens drei Jahren eine Verlängerung des Vertrags zu vereinbaren.
Kündigung und Verlängerung
Ein Mieter hat das Recht, ein befristetes Mietverhältnis nach einem Jahr mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu beenden. Dies schützt ihn vor unerwartet langen Bindungen. Soll der Mietvertrag nach Ablauf der Befristung fortgesetzt werden, muss rechtzeitig eine Verlängerung vereinbart werden. Ohne eine neue schriftliche Vereinbarung kann das Mietverhältnis automatisch unbefristet weiterlaufen.
Fehler vermeiden: Richtig befristen
Vermieter sollten darauf achten, die Befristung korrekt im Mietvertrag zu formulieren. Fehlt eine klare Angabe zur Dauer oder wird die Mindestbefristung von drei Jahren nicht eingehalten, kann dies zur Unwirksamkeit der Befristung führen.
Fazit
Ein befristeter Mietvertrag kann für beide Seiten Vorteile bringen, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Als Rechtsanwalt in Wien mit Spezialisierung auf Mietrecht berate ich Sie gerne, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden und Ihre Interessen optimal zu sichern. Haben Sie Fragen zum Mietrecht oder möchten Sie eine rechtssichere Befristung Ihres Mietvertrages? Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung!