Die meisten Menschen regeln ihr Testament, kümmern sich um Immobilien, Bankkonten und Wertgegenstände – doch der digitale Bereich wird oft vergessen. Dabei gehört der digitale Nachlass längst zum Alltag moderner Erbschaften. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht in Wien begleite ich Sie bei der Regelung Ihrer digitalen Vorsorge ebenso wie bei der Abwicklung einer Verlassenschaft, die auch Online-Konten, E-Mails und Cloud-Daten umfasst.
Was umfasst der digitale Nachlass?
Unter dem digitalen Nachlass versteht man alle digitalen Inhalte und Vertragsverhältnisse, die mit dem Verstorbenen in Verbindung stehen – darunter insbesondere:
- E-Mail-Konten (Gmail, GMX, Outlook),
- Social Media Profile (Facebook, Instagram, X/Twitter, LinkedIn, TikTok),
- Cloud-Speicher (Dropbox, iCloud, Google Drive),
- Online-Banking- und Bezahldienste (PayPal, Klarna),
- Streaming- und Abodienste (Netflix, Spotify, Amazon Prime),
- Digitale Briefe, Verträge, Fotos, Zugangsdaten und Benutzerkonten.
Diese digitalen Güter gehören grundsätzlich zum Nachlass im Sinne des österreichischen Erbrechts und gehen auf die Erben über – ebenso wie klassische Vermögenswerte.
Digitale Erbfolge: Haben Erben Anspruch auf Zugriff?
Ja. Nach aktueller Rechtsprechung (z. B. des deutschen BGH und analog im österreichischen Recht) ist der digitale Nachlass vererbbar. Die Erben treten in sämtliche Rechtspositionen ein – also auch in die Nutzungsverträge mit Plattformen, Anbietern und Mail-Diensten. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht mit Kanzlei in Wien-Alsergrund (1090) vertrete ich regelmäßig Mandanten, die nach einem Todesfall den Zugang zu wichtigen digitalen Daten durchsetzen müssen.
Problematisch ist in der Praxis oft:
- Fehlende Zugangsdaten (Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung),
- Unklare Regelungen im Testament oder völlige Nichterwähnung des digitalen Vermögens,
- Plattformen mit Sitz im Ausland und komplexen Lösch- oder Deaktivierungsprozessen,
- Unübersichtliche Vertragslage (Abo-Fallen, offene Zahlungsverpflichtungen).
Verlassenschaft mit digitalen Inhalten: Welche Rechte haben Erben?
Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung haben Erben Anspruch auf Herausgabe oder Zugang zu digitalen Inhalten, sofern diese nicht höchstpersönlicher Natur sind oder dem Datenschutz Dritter entgegenstehen. Besonders relevant ist dies bei:
- Geschäftlich genutzten E-Mail-Konten,
- Cloud-Speichern mit Vertragsunterlagen,
- Kryptowallets oder digitalen Guthaben (z. B. PayPal, Online-Konten),
- Social Media Profilen, deren öffentliches Bestehen nach dem Tod unerwünscht ist.
Was sollte man zu Lebzeiten regeln?
Als Rechtsanwalt für Erbrecht empfehle ich Ihnen, digitale Vorsorge zu treffen – ebenso wie bei Vermögen, Enterbung oder Pflichtteilsregelung:
✅ Testament erweitern: Benennen Sie einen digitalen Erben oder weisen Sie zu, wer welche Zugriffsrechte auf Ihre digitalen Konten erhalten soll.
✅ Zugangsdaten dokumentieren: Nutzen Sie einen Passwortmanager oder ein verschlossenes Dokument mit den wichtigsten Zugangsinformationen.
✅ Klare Wünsche festhalten: Möchten Sie, dass Social-Media-Profile gelöscht, archiviert oder in den Gedenkzustand versetzt werden? Auch dies kann testamentarisch festgelegt werden.
✅ Verträge kündigen: Abos, Mitgliedschaften oder Online-Dienste, die Kosten verursachen, sollten identifizierbar und kündbar sein.
Ihr digitaler Nachlass ist Teil Ihres rechtlichen Erbes
Die Abwicklung eines Nachlasses ist heute ohne Berücksichtigung digitaler Inhalte kaum mehr denkbar. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht in Wien helfe ich Ihnen dabei,
- Ihren digitalen Nachlass rechtlich abzusichern,
- ein rechtlich sauberes Testament zu verfassen,
- Streitigkeiten zwischen Erben wegen digitalen Guthaben zu vermeiden,
- oder im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens Zugriffsrechte geltend zu machen.
Sie benötigen Unterstützung im Erbrecht?
Ob Testament, Pflichtteil, digitale Erbfolge oder Verlassenschaftsabhandlung – ich stehe Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht mit Kanzlei in Wien-Alsergrund (1090) mit fundierter Beratung und engagierter Vertretung zur Seite.
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📍 Rechtsanwalt Mag. Torsten Witt, Schwerpunkt für Erbrecht, Mietrecht und Immobilienrecht in 1090 Wien
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