Grunderwerbsteuer im Erbrecht – und ein Blick auf eine mögliche Erbschaftssteuer
Erbschaften mit Immobilienbezug sind nicht nur eine emotionale, sondern auch eine steuerliche Angelegenheit. Wer im Rahmen einer Erbfolge oder Schenkung auf den Todesfall Eigentum an einer Liegenschaft erwirbt, muss sich in Österreich mit der Grunderwerbsteuer (GrESt) auseinandersetzen.
Im Unterschied zu vielen anderen europäischen Staaten gibt es in Österreich derzeit keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Dennoch kann die Grunderwerbsteuer im Erbfall eine spürbare finanzielle Belastung darstellen. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht in Wien begleite ich Mandant:innen regelmäßig bei der Abwicklung solcher Fälle – und sehe oft, dass eine frühzeitige Planung hier entscheidend ist.
Wann fällt Grunderwerbsteuer im Erbfall an?
Die Grunderwerbsteuer wird nicht nur beim Kauf, sondern bei jedem Eigentumsübergang an einer Liegenschaft fällig – also auch im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung.
Maßgeblich ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG):
Das heißt: Sobald ein Erbe oder Vermächtnisnehmer Eigentum an einer Immobilie erwirbt, entsteht grundsätzlich Grunderwerbsteuerpflicht – unabhängig davon, ob der Erwerb entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.
Wie wird die Steuer berechnet?
Für unentgeltliche Erwerbe – und damit auch für Erbschaften – gilt ein Stufentarif:
- 0,5 % für die ersten 250.000 €
- 2 % für die nächsten 150.000 €
- 3,5 % für den darüber hinausgehenden Wert
Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Grundstückswert. Dieser kann nach dem Pauschalwertmodell, anhand des Immobilienpreisspiegels oder durch ein Gutachten ermittelt werden. Eine strategisch kluge Wahl der Bewertungsmethode kann hier zu einer deutlichen Steuerersparnis führen.
Begünstigungen im Familienverband
Das GrEStG sieht für Übertragungen im Familienverband (§ 26a GrEStG) steuerliche Begünstigungen vor. Auch im Rahmen einer Erbauseinandersetzung oder bei Übertragungen zwischen Miterben können Befreiungen oder Ermäßigungen zur Anwendung kommen. Diese sind jedoch an enge gesetzliche Voraussetzungen gebunden – eine genaue Prüfung ist daher unerlässlich.
Blick in die Zukunft: Kommt die Erbschaftssteuer zurück?
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde in Österreich 2008 abgeschafft, nachdem der Verfassungsgerichtshof die damaligen Bewertungsregeln für verfassungswidrig erklärt hatte. Seither ist die Grunderwerbsteuer die einzige bundesweite Steuer, die bei einer Immobilienerbschaft anfällt.
Allerdings taucht das Thema Erbschaftssteuer regelmäßig in der politischen Diskussion auf – vor allem, wenn es um die Finanzierung großer staatlicher Aufgaben wie Klimaschutz, Pflege oder Bildung geht. Eine Wiedereinführung könnte insbesondere große Immobilienvermögen betreffen und mit einem progressiven Tarif ausgestaltet sein.
Auch wenn derzeit kein konkreter Gesetzesentwurf vorliegt, sollten Erben und zukünftige Erblasser diese Möglichkeit bei ihrer Nachfolgeplanung im Auge behalten.
Mein Rat aus der Praxis
Wer eine Immobilie erbt oder vererbt, sollte die steuerliche Situation von Anfang an im Blick haben. Dazu gehört:
- die rechtzeitige Wertermittlung,
- die Prüfung möglicher Befreiungen,
- und – im Hinblick auf eine mögliche Erbschaftssteuer – eine strategische Vermögensplanung.
Gerade im Erbrecht gilt: Frühzeitige Beratung vermeidet teure Überraschungen und sorgt dafür, dass die Nachlassabwicklung reibungslos verläuft.
Fazit:
Auch ohne Erbschaftssteuer ist die Grunderwerbsteuer im Erbfall ein wichtiger Kostenfaktor. Wer seine Nachfolge rechtzeitig plant, kann nicht nur steuerliche Vorteile nutzen, sondern auch für Klarheit im Erbfall sorgen. Als Rechtsanwalt in 1090 Wien, mit Schwerpunkt Erbrecht unterstütze ich Sie dabei, Immobilienerbschaften rechtssicher und steuerlich optimiert zu gestalten – und Sie auf mögliche zukünftige Änderungen vorzubereiten.
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📍 Rechtsanwalt Mag. Torsten Witt, Schwerpunkt für Erbrecht, Mietrecht und Immobilienrecht in 1090 Wien
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