Das überraschende Testament – Wenn der letzte Wille alles verändert

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Wenn das Testament ungerecht erscheint – Rechte und Ansprüche übergangener Angehöriger

Das ungerechte Testament – Wenn der letzte Wille alles verändert

Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer, sondern oft auch tiefe Erschütterung. Besonders dann, wenn das Testament eine unerwartete Wendung nimmt – etwa, wenn plötzlich eine Pflegekraft, Nachbarin oder entfernte Bekannte als Erbin eingesetzt wird, während die eigenen Kinder leer ausgehen.

Viele Angehörige empfinden ein solches Testament als „ungerechten letzten Willen“. Es entstehen Zweifel, ob der Verstorbene wirklich frei und selbstbestimmt entschieden hat – oder ob jemand Einfluss genommen hat. Die rechtlichen Fragen, die sich in dieser Situation stellen, sind komplex – aber nicht aussichtslos.

Gesetzliches Erbrecht und Pflichtteil – was ist der Unterschied?

Wenn kein Testament errichtet wurde, greift dem Grunde nach die gesetzliche Erbfolge nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Danach erben die Nachkommen (Kinder) gemeinsam mit dem Ehegatten oder eingetragenen Partner. Gibt es keine Nachkommen, treten – je nach Verwandtschaftsgrad – die Eltern, Geschwister oder entferntere Verwandte an ihre Stelle.

Der Pflichtteil ist etwas anderes:
Er schützt nur die engsten Angehörigen – also

  • die Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel) und
  • den Ehegatten oder eingetragenen Partner.

Nur diese Personen sind pflichtteilsberechtigt. Geschwister, Eltern oder andere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch, auch wenn sie gesetzlich erben würden, falls kein Testament bestünde.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in Geld ausbezahlt werden.

Wann ist ein Testament anfechtbar?

Grundsätzlich gilt in Österreich die Testierfreiheit – jeder Mensch darf selbst bestimmen, wem er sein Vermögen hinterlässt. Diese Freiheit findet aber dort ihre Grenzen, wo der freie Wille des Erblassers beeinträchtigt war oder wo die gesetzlichen Formerfordernisse nicht eingehalten wurden.

Ein Testament kann insbesondere angefochten werden, wenn:

  • der Erblasser nicht testierfähig war (z. B. bei Demenz oder psychischer Erkrankung),
  • eine Täuschung, Drohung oder unzulässige Einflussnahme vorlag,
  • es Formmängel aufweist (z. B. keine eigenhändige Unterschrift oder Zeugenfehler bei fremdhändigen Testamenten).

Gerade bei überraschender Erbeinsetzung von bis dato unbekannten Pflegepersonen, ist besonders genau zu prüfen, ob das Testament frei und unbeeinflusst errichtet wurde.

Was können Angehörige tun?

Wer sich übergangen fühlt, sollte rasch handeln. Denn sowohl die Anfechtung eines Testaments als auch die Geltendmachung des Pflichtteils sind an Fristen gebunden.

Mögliche Schritte sind:

  1. Einsicht in das Verlassenschaftsverfahren nehmen, um das Testament und sonstige Urkunden zu prüfen.
  2. Pflichtteilsansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend machen.
  3. Anfechtung des Testaments wegen Testierunfähigkeit, Täuschung oder unzulässiger Beeinflussung.
  4. Sicherung des Nachlasses, um zu verhindern, dass Vermögenswerte voreilig übertragen werden.

In vielen Fällen lässt sich durch eine fundierte rechtliche Prüfung bereits klären, ob ein Testament rechtlich wirksam ist oder ob Aussicht auf eine Anfechtung besteht.

Wenn die Pflegerin plötzlich alles erbt

Besonders heikel sind Fälle, in denen Pflegekräfte oder enge Bezugspersonen kurz vor dem Tod des Erblassers ein neues Testament vorlegen, das sie als Erben einsetzt.

Hier stellt sich die Frage, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung noch klar urteilsfähig war – oder ob er in einer Abhängigkeitssituation stand, die seine Entscheidungsfreiheit beeinträchtigte.

Oft gibt es Indizien, die auf eine mögliche Beeinflussung hindeuten:

  • ein plötzlicher Testamentswechsel,
  • die Isolierung des Erblassers von Familienangehörigen,
  • eine auffällige Begünstigung der Pflegeperson,
  • oder ein zeitlicher Zusammenhang mit Krankheit oder Pflegebedürftigkeit.

In solchen Fällen ist eine genaue medizinische und rechtliche Aufarbeitung entscheidend. Krankenakten, ärztliche Stellungnahmen und Zeugenaussagen können helfen, die tatsächliche Willenslage zu rekonstruieren.

Fazit: Vertrauen braucht Klarheit – und rechtliche Begleitung

Ein Testament soll den letzten Willen einer Person respektieren. Wenn dieser Wille aber Zweifel aufwirft, ist es legitim, ihn zu hinterfragen. Wer glaubt, zu Unrecht übergangen worden zu sein, sollte seine Ansprüche frühzeitig prüfen lassen – sowohl im Hinblick auf den Pflichtteil als auch auf eine mögliche Testamentsanfechtung.

Gerade in emotional schwierigen Situationen hilft ein erfahrener Anwalt für Erbrecht in Wien, den Überblick zu behalten, rechtlich korrekt vorzugehen und eine faire Lösung zu erreichen.

Mag. Torsten Witt – Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien (1090)
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